Klinisch-toxikologische Gutachten
Klinisch-toxikologische Gutachten sind wissenschaftliche Berichte, die von ärztlichen Toxikologen erstellt werden, um die akuten Auswirkungen von Substanzen auf den menschlichen Körper zu bewerten.
Die Bewertung umfasst:
• Die möglichen toxischen Effekte von Substanzen auf den menschlichen Körper, einschließlich ihrer Wirkungsweise, ihrer Toxizität und ihrer potenziellen Gesundheitsrisiken.
• Die Dosis-Wirkungs-Beziehung eines Giftstoffs, d.h., wie viel Giftstoff notwendig ist, um welche Art von Wirkung zu erzielen.
• Weitere Faktoren, wie z.B. die Anwesenheit von anderen Giftstoffen, die Art der Aufnahme des Giftstoffs (z.B. Inhalation, Hautkontakt, Injektion), die Anwesenheit von Medikamenten oder anderen Substanzen, die die Wirkung des Giftstoffs beeinflussen können.
• Die Bewertung von qualitativen oder quantitativen Laboranalysen von Giftstoffen.
• Die adäquate Behandlung von Vergiftungen.

Nicht in das klassische Gebiet der klinischen Toxikologie fallen:
• Chronische Expositionen am Arbeitsplatz. Die ist die Domäne von Kolleginnen und Kollegen aus der Arbeits- oder Betriebsmedizin.
• Bewertungen von Umweltbelastungen durch chemische oder natürliche Stoffe. Hierauf ist die Umweltmedizin spezialisiert.
• Die Beurteilung des Konsums von Drogen und Alkohol im Straßenverkehr. Dies fällt in das Gebiet von Rechtsmedizinerinnen und Medizinern.
Auswahl bisheriger Gutachten bei lebensbedrohlichen oder tödlichen Vergiftungen

Auswahl bisheriger Gutachten bei lebensbedrohlichen oder tödlichen Vergiftungen:
Staatsanwaltschaft Hildesheim (2015). Tod durch Fehldosierung von Methotrexat
Staatsanwaltschaft Leipzig (2018). Schwere Vergiftungen durch iatrogene medikamentöse Überdosierungen.
Staatsanwaltschaft Essen (2020). Quecksilbervergiftung
Staatsanwaltschaft Verden (2020). Tod durch Zusammenspiel unterschiedlicher Medikamente.
Staatsanwaltschaft Arnsberg (2021). Tod durch Desinfektionsmittel
Kriminalinspektion Montabaur (2023). Tod durch Fehldosierung von Methotrexat